Kindesschutz Frühe Kindheit
Sie sind Mitglied einer Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Beiständin oder Beistand, PädagogIn eines Kinderheims, einer Krippe oder Pflegeeltern. Sie beraten Familien und Bezugspersonen, betreuen Babys und Kleinkinder und tragen im Rahmen des Kindesschutzes die Verantwortung für das Kindeswohl. Als Fachperson haben Sie spezifische Fragen zur Einschätzung der psychische Verfassung eines Babys oder Kleinkindes im Zusammenspiel mit den elterlichen Ressourcen oder einem unterstützenden institutionellen Umfeld.
Abklärungen, Behandlungen und Supervisionen:
Wir beraten Sie oder die involvierten Bezugspersonen bei entsprechendem Auftrag in der Vorbereitung, Begleitung und Gestaltung einer Platzierung des Kindes.
Wir übernehmen verschiedene Formen der Psychotherapie mit dem Kind und/oder den Eltern nach Absprache der Rahmenbedingungen mit den Mitverantwortlichen.